Alles, was Sie über Leihmutterschaft wissen müssen: FAQ Gestlife

Alles, was Sie über Leihmutterschaft wissen müssen: FAQ Gestlife

1. Was sind die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn eines Leihmutterschaftsverfahrens?
Um zu beginnen, müssen Wunscheltern:

  • Einen Vertrag mit der Leihmutter abschließen, der den lokalen Vorschriften des gewählten Landes entspricht.

  • Den Familienstand und medizinische Gründe durch offizielle ärztliche Gutachten nachweisen.

  • Anwälte in beiden Rechtsgebieten benennen, um die rechtliche Elternschaft sicherzustellen.

  • In altruistischen Ländern müssen sie die Fähigkeit nachweisen, erstattungsfähige Kosten zu tragen; in kommerziellen Ländern ist die finanzielle Solvenz nachzuweisen.

Weitere Informationen in der rechtlichen Anleitung von Gestlife.

2. Was ist der Unterschied zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft?

  • Altruistisch: Die Leihmutter erhält nur eine Rückerstattung medizinischer, rechtlicher und lebensunterhaltsbezogener Ausgaben.

  • Kommerziell: Zusätzlich ist eine im Vertrag vereinbarte finanzielle Vergütung vorgesehen.

Gestlife erklärt beide Modelle in der Rubrik Modelle der Leihmutterschaft.

3. Wie wird die Elternschaft im Zielland und in Spanien geregelt?

  • In Ländern wie Kalifornien oder der Ukraine werden die Wunscheltern unmittelbar nach der Geburt gesetzlich anerkannt.

  • In Spanien erfolgt die Eintragung im Zivilregister und ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Elternschaft, gestützt auf das Haager Übereinkommen.

Mehr dazu in Internationale Elternschaft.

4. Kann ich als alleinstehende oder LGTBI-Person Elternteil werden?
Ja, viele Länder wie Kanada, Griechenland oder einige US-Bundesstaaten erlauben alleinstehenden Personen und LGTBI-Paaren die Leihmutterschaft, wenn die rechtlichen und medizinischen Anforderungen erfüllt sind.
Siehe erlaubte Länder.

5. Was kostet eine Leihmutterschaft je nach Land und was ist enthalten?

  • USA (Kalifornien): ab 160.000 $, inklusive Vergütung der Leihmutter, medizinische, juristische und Agenturkosten.

  • Kanada (altruistisch): ca. 120.000 €, deckt medizinische und rechtliche Kosten.

  • Ukraine: ab 65.000 €, kommerzieller Tarif inklusive umfassender Leistungen.

Die einzelnen Programme (Standard, Plus, Premium) sind in Preise & Programme aufgeführt.


6. Wie wird die Leihmutter ausgewählt und welche medizinischen Tests werden durchgeführt?

  • Gestlife wählt basierend auf medizinischem, psychologischem und Lebensstil-Profil aus.

  • Hormon-, Gen-, Gynäkologie- und psychologische Tests der Leihmutter.

  • Online-Interviews und Vor-Ort-Besuche in Partnerkliniken.

Erfahren Sie mehr im Abschnitt Auswahl der Leihmütter.

7. Was passiert bei Komplikationen während der Schwangerschaft?

  • Die Leihmutter erhält hochwertige medizinische Versorgung in akkreditierten Kliniken.

  • Gestlife aktiviert Notfallprotokolle und bietet sofortige rechtliche Unterstützung.

  • Die Wunscheltern können den Prozess begleiten und erhalten fortlaufende Beratung.

Einzelheiten unter Medizinische Protokolle.

8. Wie erhält das Kind den Pass und die Staatsangehörigkeit?

  • Nach der Geburt koordiniert Gestlife die Ausstellung eines vorläufigen Passes mit Konsulaten und lokalen Behörden.

  • In Spanien wird das Kind registriert und erhält die spanische Staatsangehörigkeit gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Mehr in Staatsangehörigkeit & Pass.

9. Welche Garantien bietet Gestlife im Vergleich zu nicht regulierten Agenturen?

  • Verträge geprüft durch internationale Kanzleien.

  • Haftpflichtversicherung und Schutz bei Nichterfüllung.

  • Kosten-Transparenz und laufende Updates über unsere Plattform Infonow.

Mehr dazu unter Gestlife Garantien.

10. Kann ich rechtlich vorgehen, wenn es einen Konflikt mit der Leihmutter gibt?

  • Ja, die Verträge enthalten Klauseln zur Mediation und internationalen Schlichtung.

  • Gestlife bietet juristische Unterstützung zur Lösung von Konflikten im Herkunftsland des Vertrags oder in Spanien.

  • Im letzten Fall kann man sich an lokale Gerichte für Reproduktionsrecht wenden.


23. Juni 2025

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