Leihmutterschaft für alleinstehende Frauen
Die Leihmutterschaft für alleinerziehende Mütter ist eines der ungelösten Probleme in allen Ländern. Da die meisten Länder keine Gesetze zur Leihmutterschaft haben, "passen" die Behörden die Registrierung der Babys an das Rechtssystem an, zum Nachteil der zukünftigen Leihmütter (Sie).
. In den meisten Zivilgesetzbüchern der Welt heißt es, dass "die Mutter diejenige ist, die das Kind zur Welt bringt", so dass die Behörden, selbst wenn das Herkunftsland des Kindes die Rechte der Leihmutter vollständig anerkannt hat, diese nicht anerkennen und daher das Kind nicht auf ihren Namen eintragen.
Die Länder, die über eine Leihmutterschaftsgesetzgebung verfügen und Leihmutterschaftsverfahren für alleinstehende Frauen
zulassen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen, wenn man sie nach der Art der von ihnen ausgestellten Urkunde über die Abstammung des Kindes klassifiziert:
Länder, die Leihmutterschaftsprogramme für alleinstehende Frauen zulassen, die ein Gerichtsurteil erlassen (z. B. USA und GRIECHENLAND). In diesen Ländern stellen die Behörden ein Gerichtsurteil aus, das Ihnen die Vaterschaft zuspricht.
Länder, die leihmutterschaftsprogramme für alleinstehende frauen zulassen, die eine geburtsurkunde ausstellen
In diesem Fall hat der Staat des Landes, in dem das Kind geboren wird, zwar Ihre Rechte als alleinstehende Mutter anerkannt, da das dortige Recht Sie schützt, aber Ihr Staat erkennt Sie nicht an. Bei heterosexuellen Paaren (verheiratet oder nicht) ist dies "relativ schwerwiegend", da das Kind auf den Namen des Vaters eingetragen wird, der sein genetisches Material zur Verfügung gestellt hat, so dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters erwirbt und ohne Probleme in sein Land gehen kann. Da es sich um eine "halbe Lösung" handelt, stellen die Eltern die Behörden nicht in Frage und akzeptieren diesen Vorgang.
Anschließend muss die auftraggebende Mutter ein Adoptionsverfahren durchlaufen (das bereits in unseren Programmen enthalten ist) und kann erst dann Mutterschaftsurlaub nehmen, wenn sie vom Familiengericht offiziell als Mutter anerkannt wird. Da es sich nicht um eine internationale Adoption handelt, sind keine Sozialarbeiter, Psychologen oder Eignungsberichte erforderlich.
Als alleinstehende Frau erkennt der Staat Sie jedoch nicht an, und da der Samenspender auch nicht Ihre Staatsangehörigkeit besitzt (und auch nicht als Vater fungiert), akzeptiert das Konsulat Ihres Landes in dem Land, in dem das Kind geboren wird, nicht, dass Sie das Kind registrieren lassen. In diesem Fall müssen Sie im Herkunftsland des Kindes ein Verfahren durchlaufen, um dem Kind die Staatsangehörigkeit zu verleihen, mit einem Visum einreisen und, sobald Sie in Ihrem Land sind, ein gerichtliches Verfahren zur Anerkennung Ihrer Rechte anstrengen. Dies ist mit finanziellen und zeitlichen Kosten verbunden.
Angesichts der Komplexität des Themas, das von Ihrer Staatsangehörigkeit, den Gesetzen Ihres Landes und der Art des vom Herkunftsland des Kindes ausgestellten Abstammungsnachweises abhängt, empfehlen wir Ihnen, unverbindlich einen Telefontermin mit einem Gestlife-Familienberater zu vereinbaren, um Ihren Fall zu erläutern.