
Sie möchten eine Leihmutterschaft beginnen. Sie kennen bereits den Ablauf, haben sich informiert und die Aufregung ist riesig… doch eine entscheidende Frage taucht auf:
Ist es möglich, das Geschlecht des Babys zu wählen?
In diesem Artikel analysieren wir die Rolle des PGTA-Tests, seinen Zusammenhang mit der Geschlechtswahl des Babys, was tatsächlich erreicht werden kann, welche Grenzen bestehen und welche Auswirkungen er für zukünftige Eltern hat.
Wir werden diese Frage klar und verständlich beantworten, ohne unnötige Fachbegriffe, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und in allgemeinverständlicher Sprache. Am Ende erhalten Sie einen umfassenden Überblick, der Ihnen ermöglicht, fundierte Entscheidungen über Ihren Leihmutterschaftsprozess zu treffen – jenseits von Druck und kommerziellen Interessen. Dieser Inhalt dient ausschließlich informativen Zwecken.
Diese Frage beantworten wir zukünftigen Eltern gegenüber normalerweise ausführlich, die sich ein Kind wünschen und sich an uns wenden. Wir tun dies in unseren persönlichen Beratungsgesprächen, in Informationsmaterialien, in unseren Büchern und in den Artikeln, die wir wöchentlich veröffentlichen.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau – die Leihmutter – ein Kind für eine andere Person oder ein Paar aus, die/das die rechtlichen Eltern werden und das Kind aufziehen. Die Leihmutter verpflichtet sich, die Schwangerschaft auszutragen und das Kind nach Ablauf der im Vertrag geregelten Schwangerschaft zu übergeben.
In diesem Kontext sind die Wunscheltern von Anfang an aktiv beteiligt: Sie wirken an der Auswahl des Embryos, der Planung des Transfers und der Überwachung der Schwangerschaft mit.
Bei einer Leihmutterschaft wird in der Regel eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durchgeführt, da die Wunscheltern die Schwangerschaft aus medizinischen oder persönlichen Gründen nicht austragen können. Dabei werden Embryonen im Labor erzeugt und nach deren Beurteilung einer für den Transfer in die Gebärmutter der Leihmutter ausgewählt.
Und genau in diesem Stadium, während der Erzeugung und Analyse der Embryonen, kann der PGTA-Test angewendet werden, eine Technik, die auch die Möglichkeit eröffnet, das Geschlecht des Babys vor dem Transfer zu erfahren – und in einigen Fällen auszuwählen.
Der PGTA-Test (Präimplantationstest) steht für Preimplantation Genetic Testing for Aneuploidy und ist ist eine genetische Analysemethode, die bei Embryonen angewendet wird, die durch In-vitro-Fertilisation (IVF) erzeugt wurden. Das Ziel ist es, festzustellen, ob die Embryonen die korrekte Anzahl an Chromosomen aufweisen und mögliche Anomalien (Aneuploidien) auszuschließen, die zu Einnistungsversagen, Fehlgeburten oder genetischen Veränderungen beim Kind führen könnten.
Beim PGTA-Test wird dem Embryo im Blastozystenstadium (am 5. oder 6. Entwicklungstag) eine kleine Gewebeprobe entnommen. Aus der äußeren Schicht, dem sogenannten Trophektoderm, werden einige Zellen für die genetische Analyse im Labor gewonnen.
Hauptziel dieser Technik ist die Verbesserung der Einnistungsrate, die Verringerung des Fehlgeburtrisikos und die Förderung gesunder Geburten. Obwohl sie weder eine Schwangerschaft noch das vollständige Fehlen genetischer Erkrankungen garantiert, gilt die Präimplantationsdiagnostik (PID) als sehr nützliches Instrument zur Steigerung der Erfolgschancen bei assistierter Reproduktion.
Darüber hinaus werden durch die Analyse aller Chromosomen auch die Geschlechtschromosomen (X und Y) identifiziert, wodurch das chromosomale Geschlecht des Embryos bestimmt werden kann (XX bei Mädchen und XY bei Jungen), vorausgesetzt, die zukünftigen Eltern entscheiden sich für den Erhalt dieser Information.
Im Kontext der Leihmutterschaft wird der PGTA-Test häufig eingesetzt, um die genetische Qualität der Embryonen sicherzustellen und in einigen Fällen, um das Geschlecht des Babys zu bestimmen oder zu planen, obwohl sein Hauptzweck nach wie vor medizinischer Natur ist.
Die Geschlechtswahl ist der Prozess, bei dem werdende Eltern das Geschlecht ihres Kindes (Junge oder Mädchen) vor dem Embryotransfer bestimmen können. Dies setzt voraus, dass entweder das chromosomale Geschlecht des Embryos im Voraus bekannt ist oder dass mehrere Embryonen zur Verfügung stehen und man sich für einen zum Einsetzen entscheidet.
Im Kontext der Leihmutterschaft ist dieser Prozess komplexer, da mehrere Parteien beteiligt sind: die Wunscheltern, die Leihmutter und in manchen Fällen Eizell- oder Samenspender. Darüber hinaus spielen rechtliche, ethische und medizinische Faktoren eine Rolle, die je nach Land oder Klinik, in der die Behandlung durchgeführt wird, variieren können.
Damit eine Geschlechtsauswahl beim Baby möglich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Letztendlich ist die Wahl des Geschlechts des Babys weder ein automatischer noch ein garantierter Vorgang. Sie erfordert Planung, technische Machbarkeit und die Einhaltung geltender rechtlicher Bestimmungen, obwohl immer mehr Familien diese Option im Rahmen ihrer Leihmutterschaftsplanung in Betracht ziehen.

Nun kommen wir zum Kernpunkt: Ist es möglich, mithilfe des PGTA-Tests das Geschlecht des Babys im Rahmen einer Leihmutterschaft zu bestimmen?
Die kurze Antwort lautet: Ja, technisch ist es möglich, aber nicht immer erlaubt und der Erfolg ist nicht garantiert. Im Folgenden erklären wir genau, was dieses „Ja, aber“ bedeutet.
Die Entscheidung für eine Leihmutterschaft ist ein komplexerer Prozess als die herkömmliche IVF. Bei der Geschlechtswahl mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:
Angenommen, Sie erwägen eine Leihmutterschaft und wünschen sich neben einem gesunden Baby auch ein bestimmtes Geschlecht. Im Folgenden erklären wir, wie der PGTA-Test und die Geschlechtswahl des Babys innerhalb dieses Prozesses zusammenwirken:
Zunächst kontaktieren Sie eine Leihmutterschaftsagentur oder -klinik, um zu klären, ob das Programm eine Geschlechtswahl des Kindes ermöglicht. Anschließend durchlaufen die Wunscheltern die notwendigen medizinischen Untersuchungen (Eizellen, Spermien), und gegebenenfalls werden Spender ausgewählt. Die Klinik erläutert Ihnen dann die Möglichkeit einer IVF mit Embryobiopsie und Präimplantationsdiagnostik (PID) und geht detailliert auf Kosten, Risiken, rechtliche Aspekte und Optionen ein. Abschließend werden die Vertragsbedingungen mit der Leihmutter vereinbart, einschließlich der Frage, ob sie einem Embryotransfer basierend auf dem Geschlecht zustimmt.
Die Frau, die die Eizellen spendet – entweder die Wunschmutter oder eine Spenderin – beginnt mit der Eierstockstimulation. Dabei werden ihr Hormone verabreicht, um die Entwicklung mehrerer Follikel in ihren Eierstöcken anzuregen. Sobald diese Follikel die gewünschte Größe erreicht haben, werden die Eizellen in einem kleinen Eingriff unter Narkose entnommen. Anschließend werden die entnommenen Eizellen im Labor mit ausgewählten Spermien (vom Wunschvater oder einem Spender) befruchtet. Hierfür kommen Techniken wie die konventionelle Insemination oder die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) zum Einsatz.
Wenn die Embryonen etwa 5 bis 6 Tage alt sind und sich im Blastozystenstadium befinden, wird eine kleine Biopsie durchgeführt: Dabei werden 3 bis 10 Zellen aus dem Trophektoderm (der äußeren Schicht, aus der sich die Plazenta entwickelt) entnommen und genetisch analysiert. Diese Zellen werden ins Labor geschickt, wo die Chromosomenzahl des Embryos (einschließlich des Nachweises von Aneuploidien) und gleichzeitig das chromosomale Geschlecht (XX oder XY) bestimmt werden.
Abschließend stellt die Klinik einen Bericht zur Verfügung, aus dem hervorgeht, welche Embryonen euploid sind (korrekter Chromosomensatz) und dazu das zugehörige chromosomale Geschlecht. Zum Beispiel: „Embryo A: euploid , XY; Embryo B: euploid, XX; Embryo C: aneuploid, XX“ usw.
Stehen unter den euploiden Embryonen mehrere Geschlechter zur Verfügung und ist dies sowohl klinisch als auch rechtlich zulässig, kann der Embryo des gewünschten Geschlechts transferiert werden. Dabei ist jedoch die Embryonenqualität von entscheidender Bedeutung: Ein Embryo minderer Qualität, selbst wenn er das gewünschte Geschlecht aufweist, kann eine geringere Einnistungsrate haben als ein qualitativ hochwertiger Embryo des anderen Geschlechts. Eine Studie zeigte, dass 54,5 % der Eltern den Embryo aufgrund seiner Qualität auswählten, verglichen mit 45,5 %, die ihn aufgrund seines Geschlechts auswählten.
Ebenso garantiert der Leihmutterschaftsvertrag, dass der optimale Zeitpunkt für den Transfer des gewünschten Embryos ausgewählt wird, sodass dieser mit dem Zyklus der Leihmutter, ihrem Gesundheitszustand und dem vereinbarten Protokoll übereinstimmt.
Sobald der geeignete Embryo ausgewählt ist, wird er in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Der Embryo wird unter Ultraschallkontrolle mithilfe eines Katheters in einem kurzen und minimalinvasiven Eingriff vorsichtig eingeführt.
Während der Leihmutterschaft erhält die Leihmutter eine umfassende, spezialisierte medizinische Betreuung. Dazu gehören regelmäßige Ultraschalluntersuchungen, eine sorgfältige geburtshilfliche Nachsorge sowie eine kontinuierliche medizinische und emotionale Begleitung, um die bestmögliche Entwicklung der Schwangerschaft sicherzustellen.
Nach Eintritt der Schwangerschaft und Ablauf der regulären Schwangerschaftsdauer wird das Kind geboren. Verläuft alles planmäßig, überprüfen die Wunscheltern den Gesundheitszustand des Babys, und die Übergabe erfolgt gemäß der bestehenden Leihmutterschaftsvereinbarung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kombination aus Leihmutterschaft, PGTA und Geschlechtswahl kann einen personalisierten Weg zum gewünschten Baby bieten, sowohl hinsichtlich der chromosomalen Gesundheit als auch in einigen Fällen des Geschlechts.
Wenn Sie gerade erste Informationen sammeln (dieser Blog richtet sich an alle, die noch ganz am Anfang sind) und die Vorgehensweise Leihmutterschaft + PGTA + Geschlechtswahl des Babys analysieren, finden Sie hier einige praktische Tipps, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:
Einfach ausgedrückt:
Garantiert der PGTA-Test die Wahl des Geschlechts des Babys?
Nein. Der PGTA-Test zeigt das chromosomale Geschlecht der Embryonen an, garantiert aber weder das gewünschte Geschlecht noch eine Schwangerschaft. Er ist ein Hilfsmittel, keine Garantie.
Wann kann das Geschlecht mittels PGTA bestimmt werden?
Nach der Embryobiopsie (in der Regel am 5. oder 6. Entwicklungstag) und der genetischen Analyse kann die Klinik, sofern die Richtlinien dies zulassen, das chromosomale Geschlecht des Embryos (XX/XY) mitteilen.
Ist die Geschlechtswahl bei Leihmutterschaft in allen Ländern erlaubt?
Nein. Das hängt von der jeweiligen Gesetzgebung ab. Vielerorts ist die Geschlechtswahl nur aus medizinischen Gründen (geschlechtsgebundene Krankheiten) und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen zulässig.
Erschwert eine Leihmutterschaft die Geschlechtswahl des Babys?
Das kann sie. Denn es kommen Faktoren wie der Vertrag mit der Leihmutter, die Gesetze des jeweiligen Landes, die Verfügbarkeit von Embryonen und die Richtlinien der Klinik hinzu, weshalb es notwendig ist, alle Aspekte im Vorfeld detailliert zu prüfen.
Ist die Embryonenqualität wichtiger als das Geschlecht?
Ja. Studien zeigen, dass viele Patienten der Embryonenqualität (und -lebensfähigkeit) den Vorrang vor dem Geschlecht geben, da das Hauptziel eine erfolgreiche Schwangerschaft und ein gesundes Baby ist.
Wie viel kostet die Hinzunahme von Präimplantationsdiagnostik (PID) und Geschlechtswahl zum Leihmutterschaftsverfahren?
Die Kosten hängen vom Land, der Klinik, der Anzahl der Embryonen, den genetischen Tests und weiteren Faktoren ab. Berichten zufolge kann PID mehrere Tausend Dollar zusätzlich kosten.
Besteht bei der Embryobiopsie ein Risiko?
Ja, allerdings ist das Risiko gering. Es kann zu einer Schädigung des Embryos, einem Einnistungsversagen oder – in seltenen Fällen – zu einer Diagnose kommen, die nicht dem transferierten Embryo entspricht. Die Technik sollte von erfahrenen Teams durchgeführt werden.
Können wir mit dieser Technik Zwillinge unterschiedlichen Geschlechts auswählen?
Theoretisch wäre dies möglich, wenn mehrere Embryonen unterschiedlichen Geschlechts verfügbar sind und mehr als einer übertragen wird. Die meisten Kliniken empfehlen jedoch, nur einen Embryo zu übertragen, um Risiken zu minimieren. Darüber hinaus birgt die Auswahl von Zwillingen unterschiedlichen Geschlechts zusätzliche ethische und medizinische Komplexitäten.
Was passiert, wenn keine Embryonen des gewünschten Geschlechts vorhanden sind?
Dann müssen Sie entscheiden, ob:
● ein Embryo des anderen Geschlechts übertragen werden soll,
● die Embryonen eingefroren und gewartet werden soll.
● Sie den Stimulationszyklus wiederholen wollen, um weitere Embryonen zu erhalten.
● oder ob Sie verzichten auf die Geschlechtswahl. Es ist wichtig, einen Alternativplan in Ihrem Leihmutterschaftsvertrag zu haben.
Welche Fragen sollte ich der Klinik/Agentur stellen, bevor ich alles unterschreibe?
Einige wichtige Fragen:
● Erlauben Sie in Ihrem Leihmutterschaftsprogramm die Geschlechtswahl des Babys?
● Wie lautet Ihre konkrete Richtlinie in Bezug auf PGTA, Embryonengeschlecht und geschlechtsbasierten Transfers?
● Wie viele Embryonen werden Ihrer Erfahrung nach üblicherweise gewonnen und wie viele euploide Embryonen sind typischerweise nachweisbar?
● Was passiert, wenn keine Embryonen des gewünschten Geschlechts vorhanden sind oder wenn der ausgewählte Embryo nicht zu einer Schwangerschaft führt?
● Wie hoch sind die genauen Zusatzkosten für PGTA und die Auswahl des Babygeschlechts in Ihrem Paket?
● Wie hoch ist die Erfolgsquote, welche rechtliche Unterstützung besteht und wie sieht der Vertrag mit der Leihmutter aus?