Ungültige Verträge, Lebensrechte: Die Sozialdoktrin des Obersten Gerichtshofs zur Leihmutterschaft

Ungültige Verträge, Lebensrechte: Die Sozialdoktrin des Obersten Gerichtshofs zur Leihmutterschaft

Im zivilrechtlichen Bereich lässt der Oberste Gerichtshof keinen Zweifel: Leihmutterschaftsverträge verstoßen weiterhin gegen spanisches Recht. Jüngste Urteile, wie das Urteil 5879/2024 und das Urteil 496/2025 des Obersten Gerichtshofs, bekräftigen, dass diese Praxis die Würde der Frau und das Wohl des Kindes verletzen.

Aus dieser Perspektive können ausländische Urteile, die die auftraggebenden Eltern anerkennen, in Spanien keine automatische Wirkung haben.

Im sozialen Bereich ist die Logik jedoch eine andere.

Dasselbe Gericht, das den Vertrag für nichtig erklärt, erkennt den Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsleistungen an. Ein scheinbares Paradoxon, das in Wirklichkeit eine grundlegende Idee offenbart: Der Staat kann ein Kind nicht für die Art und Weise bestrafen, wie es auf die Welt gekommen ist.

Buchstabe und Geist des Gesetzes

Im STS vom 25. Oktober 2016 stellte das Gericht fest:

„Die Verordnung ist nicht so eng gefasst, dass sie nicht in dem Sinne ausgelegt werden kann, der den verfassungsmäßigen Zielen des Kinderschutzes am nächsten kommt.“
(Judikative, ECLI:ES:TS:2016:5375)

Diese Nuance ist entscheidend. Der Oberste Gerichtshof interpretiert Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften mit einem finalistischen Ansatz: Das Ziel besteht nicht darin, zu definieren, wer die Mutter ist, sondern darin, das Neugeborene zu schützen.

Im STS vom 16. November 2016 ging das Gericht noch weiter:

„Die Nichtgewährung von Mutterschaftsleistungen wäre eine Diskriminierung… und würde gegen die Artikel 14 und 39.2 der Verfassung verstoßen.“

Der Oberste Gerichtshof beruft sich hier direkt auf die Gleichheit vor dem Gesetz und die Pflicht des Staates, einen umfassenden Schutz von Familien und Kindern zu gewährleisten.

lebensrechte die sozialdoktrin

Das spanische Paradox

Diese Dualität – Ablehnung des Vertrags, aber Anerkennung der Rechte des Minderjährigen – spiegelt die Spannung zwischen Zivil- und Sozialrecht wider.

Auf zivilrechtlicher Ebene besteht die Priorität darin, die Kommerzialisierung des Körpers der Frau zu verhindern.

Auf sozialer Ebene besteht die Priorität darin, den Minderjährigen nicht für eine Entscheidung zu bestrafen, die außerhalb seiner Kontrolle liegt.

Das Ergebnis ist eine hybride, aber zutiefst humane Doktrin. Und obwohl einige Juristen befürchten, dass diese Auslegung Schlupflöcher für die faktische Validierung der Leihmutterschaft öffnen könnte, hat das Gericht in Wahrheit sehr deutlich gemacht: Es geht nicht um Legitimierung, sondern um Schutz.

Eine Rechtsprechung, die die Zukunft prägen könnte

In der Praxis sind die Urteile von 2016 keine bloße Anekdote. Sie haben nachfolgende Entscheidungen inspiriert und dienen Richtern und Anwälten heute als Referenz.

Aus ihnen lässt sich ein einfaches, aber enorm wichtiges Prinzip ableiten:

„Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren werden, dürfen nicht in einer Schwebe über ihre Rechte gelassen werden.“

Dieses Prinzip weist jenseits ideologischer Debatten auf einen wesentlichen Wert hin: den Jugendschutz als Achse des Rechtssystems .

Spanien bemüht sich wie andere europäische Länder weiterhin um ein Gleichgewicht zwischen Ethik, Recht und sozialer Realität. Doch während die Debatte weitergeht, hat der Oberste Gerichtshof eine klare Botschaft formuliert: Kein Kind sollte für ein moralisches oder politisches Argument bezahlen müssen.


21. Oktober 2025

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